AGB

1. Abschluss eines Vertrages

Sie können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung auf Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich zusenden. Weicht der Inhalt der Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir Ihnen z. B. Ihren Buchungswunsch nicht erfüllen konnten, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wir für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

 

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der Rechnung überweisen Sie bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Diese wird auf den Gesamtpreis angerechnet und beträgt 25 % vom Gesamtpreis, mindestens jedoch 60,- EUR. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Preises Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen.

 

3. Leistungen

Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unseren Leistungsbeschreibungen. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Reisenden vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Änderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung bzw. einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung und vertraglich vorgeschriebenen Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen, die bestätigten Preise nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen notwendig wird, Wir müssen Sie hierüber bis 3 Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis setzen; danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Leistungsänderung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Er hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung einer Leistungsänderung geltend zu machen.

 

4. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir können als Ersatz für unsere Aufwendungen und Reisevorkehrungen eine Entschädigung verlangen, die sich entsprechend nachstehender Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisiert: Bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% (mind. 24,- EUR) Ab 29. – 22. Tag vor Reiseantritt 15% Ab 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 25% Ab 14. – 7. Tag vor Reiseantritt 40% Ab 6. Tag vor Reiseantritt 50% Bei Rücktritt durch Nichtantritt am ReiseTag 100% Stornogebühren anderer im Angebot enthaltener Leistungsträger (Hotels, Catering, Bus u. ä.) können von dieser Gliederung abweichen. In diesem Fall gelten für den Kunden die Geschäftsbedingen der jeweiligen Leistungsträger. Für Veranstaltungen die von Standardprogrammen abweichen und einen erheblichen Mehraufwand in der Planung und Vorbereitung darstellen, behalten wir uns eine Entschädigung bis maximal 50% des Reisepreises bei Rücktritt von der Buchung vor. Nehmen Sie nach der Buchung Änderungen vor, können wir Ersatz für hierfür entstandene Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 20,-EUR ohne weiteren Nachweis. Umbuchungen des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

 

5. Ersatzpersonen

Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem widersprechen, wenn der Dritte besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner für entstandene Mehrkosten.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Leistungen in Folge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Aufwendungen handelt.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis; ersparte Aufwendungen werden aber aufgerechnet. Wir kündigen bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir sind verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen, dieser Erhält den Reisepreis unverzüglich zurück. Das Rücktrittsrecht besteht nur, wenn wir Ihnen ein vergleichbares Angebot unterbreitet haben und sie davon keinen Gebrauch machen. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, soweit vereinbart, die Reisenden zum Ausgangspunkt der Reise zurückzubefördern. Die Mehrkosten sind von den Partnern je zur Hälfte zu tragen.

 

8. Haftung des Veranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, stellt dies eine Fremdleistung dar, auf die wir Sie hinweisen, für die wir aber nicht haften. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmung dieser Unternehmen. Die Teilnahme an unseren Angeboten, die mit besonderen Risiken verbunden sind erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften in soweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

9. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung können Sie eine Preisminderung verlangen. Leisten wir innerhalb einer angemessen Frist keine Abhilfe können Sie den Vertrag schriftlich kündigen. Sie können Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

 

10. Beschränkung der Haftung

Ein Schadensanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Störungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden. Unterlassen sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Alle Ansprüche gegen nicht vertragsgemäße Erbringung haben sie innerhalb eines Monats nach Beendigung der vertraglichen Leistungen gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung enden sollte.

 

12. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

13. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich.

(Stand 11/2004)

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